MDR-Intendantin Karola Wille in einem Interview mit dem Tagesspiegel dreht die Gebetsmühle. Als Chefin einer Anstalt, die unter anderem auch journalistische Aufgaben wahrnimmt, muss sie wissen, dass zwei der drei von ihr erwähnten/zitierten Punkte unmöglich zu erfüllen sind. Das ließe sich durch seriöses Recherchieren im reichhaltigen hundertjährigen Schatz der Kommunikationsforschung seit Lippmann leicht herausfinden.
Es gab seit 1961 zahlreiche Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichtes. Insofern ist Rundfunkfreiheit ein Grundrecht, das immer wieder aufs Neue verteidigt werden muss. Diese Freiheit geht einher mit unserer Verantwortung, der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger zu dienen. Dazu gehört die konsequente Trennung von Fakten und Meinungen, das unverzerrte Darstellen der Wirklichkeit und seriös zu recherchieren.