Kategorie: Medien

  • ARD-Magazin Kontraste 27.01.2022

    1 Freie Sachsen

    Vor der Moderation:

    Demonstration gegen Corona-Regeln. Aus der Äußerung einer Demonstrantin, sie fühle sich wie im KZ eingesperrt, macht der Reporter: Sie machen die Polizisten hier zu KZ-Wärtern. Die Frau bestätigt das nach einem Moment des Zögerns, aber: So hatte sie sich nicht geäußert.

    Der folgende Bericht über die Partei Freie Sachsen steht unter der Prämisse der Anmoderation, dass die Politik zunehmend denen, die sich in einer Corona-Diktatur glauben und Rechtsextremen folgen, nichts entgegensetze. »Schlimmer noch, sie reicht auch denen noch die Hand, die schon längst die Fäuste ballen.«

    Ministerpräsident Kretschmer versucht vergeblich, mit Teilnehmern einer kleinen Demonstration zu sprechen. Auch das bekannte Video aus dem Jahr 2021 mit der Schneeschaufel vor seiner Haustür wird gezeigt. Der Kommentar stellt die asymmetrische Gesprächsoffenheit von Kretschmer und den Demonstranten fest. Die konfrontativen Demonstrationen werden im Telegram-Kanal der Freien Sachsen als Erfolge gefeiert.

    Demonstranten in Frankenberg warten auf den Ministerpräsidenten. Offenbar angeführt von Stefan Hartung, NPD-Kreisvorsitzender und Mitglied der Freien Sachsen. Reporter führt ein für die Demonstranten über Lautsprecher mitverfolgbares Interview, das diese Mitgliedschaften Hartungs feststellt. Hartungs Äußerung zu Gewalttätigkeiten: Solange es keine Polizeigewalt gegen Demonstranten gebe, werde es auch keine Gegengewalt geben, und er weist auf das Recht der Versammlungsfreiheit hin. Der Kommentar dann geht ein Stück über die Äußerungen Hartungs hinaus und unternimmt einen Gedankensprung:

    »Widerstand, notfalls Gewalt als legitimes Mittel, wenn einem die Politik der gewählten Vertreter nicht passt – warum also versucht der Ministerpräsident gerade mit diesen Leuten immer wieder ins Gespräch zu kommen?«

    Franziska Klemenz von der Sächsischen Zeitung hält des MP Gesprächsbereitschaft für Schwäche, die ausgenutzt wird.

    »Statt klare Kante zu zeigen, gehen inzwischen einige Lokalpolitiker immer weiter auf die Protestbewegung zu.«

    Stv. Landrat in Bautzen (CDU) weigert sich, die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsdienst umzusetzen. Das Kalkül der Rechten scheint aufzugehen.

    Ende des Beitrags: Gerangel zwischen Polizei und Demonstranten bei irgendeiner Demo.

    Wertung

    Der Beitrag ist kein journalistischer Bericht, sondern eine bebilderte und dramatisierte Meinungsäußerung. Er richtet sich gegen die poliitsche Gesprächsbereitschaft mit Corona-Demonstranten, die stärker unter den Einfluss rechter Gruppen zu geraten scheinen. Zu dieser Position wird keine Stellungnahme beispielsweise des mehrfach gezeigten Ministerpräsidenten eingeholt. Im Grunde werden dadurch die Standards verletzt, zu denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtet ist und die von ihm selbst auch oft öffentlich beansprucht werden.

    2 Corona

    Freiheit von Corona noch nicht in Sicht.

    Impfpapst Böttcher, Berlin. Virologe Ulrichs.

    Botschaft: Immer noch bestimmt eine Minderheit (der Ungeimpften) das Leben der Mehrheit.

    Gegenbeispiel Spanien: hohe Impfquote, von daher Öffnungsperspektive.

    Wertung

    Bericht ist eine Momentaufnahme von vielen. Diskutiert wird nicht. Die Bilder hätten einen besseren Platz in einer Talkshow bzw. in einer Social-Media-Umgebung.

    3 Reservistenverband >> Wehrsportgruppe

    Gleich zu Anfang: TV-Team wartet auf Jens G., einen Bundeswehr-Reserveoffizier, dem nachgesagt wird, er plane die Gründung einer Wehrsportgruppe.

    Es handelt sich hier offenbar wieder um ein Beispiel für die Verwechslung von investigativem Journalismus mit unangekündigter Überfall-Befragung. Der Gestellte bleibt bemerkenswert gelassen. Er reagiert erst nach einer Weile patzig (Reden Sie mit meinem Anwalt).

    G.s Kontakte reichen angeblich bis ins Verteidigungsministerium. Dort verlor ein Beamter B. seinen Posten, ein Bekannter von G. Der Beamte wird in einem Video von 2004 auf einem Treffen von Ritterkreuzträgern entdeckt, die die Kriegführung Hitlers verteidigten. Beide, dieser B. und G. haben Verbindungen zu Burschenschaften, Jens G. auch zu völkischen Gruppen.

    Ein Wolfgang F. nahm an ähnlichen völkischen Treffen teil, spielte dort Waldhorn. Auch Christian G., Reservist, bei dem bei einer Polizeidurchsuchung Waffen gefunden wurden. G.s Lebensgefährtin soll in die gewaltbereite Neonaziszene hinein vernetzt sein.

    Der Reservistenverband zeigt sich weitgehend uninformiert. Mitgliedschaft von Jens G. ruht. Bundestagsabgeordnete Renner (Linke) fordert den Verband auf, genauer hinzusehen.

    Wertung

    Das Thema ist interessant und wichtig – aber die Informationsbasis des Berichts ist recht dürftig. Personen »sollen« angeblich diese und jene Verbindung haben, aber substanzielle Vorwürfe können offenbar nicht gemacht werden. Das hinterlässt einen schalen Geschmack. Vielleicht wäre es besser gewesen, die Recherche erst noch fortzusetzen und auf der Grundlage von mehr Belegen zu berichten.

    4 EAWD

    Eine Firma beansprucht, eine Lösung zur Behebung des weltweiten Wassermangels zu haben und ist zum Beispiel auch in der Gemeinde Grünheide im Gespräch, um dort die Wasserentnahmen des Tesla-Werks durch ihre Erfindung auszugleichen.

    Die Firma EAWD scheint ein Geschäft auf einer nicht-existierenden technischen Erfindung aufbauen zu wollen. Der Geschäftsführer hält bei einer Befragung nach der Glaubwürdigkeit seines Vorhabens schließlich solche Sprüche dagegen:

    »Your limitation is not my obligation.«

    Wertung

    Auch hier wurde nicht zu Ende recherchiert. Ob Betrug vorliegt, ob es Geschädigte gibt usw., wurde nicht ermittelt. Die Zuschauer müssen sich anhand der Andeutungen selbst einen Reim auf die Geschichte machen. Interessant und auch witzig ist der Beitrag durchaus. Die Befragung Elon Musks, der neben Laschet die Frage nach dem Entzug von Wasser durch das Tesla-Werk verlacht, und andererseits die arrogante Abwehrreaktion des EAWD-Geschäftsführers prägen sich ein.

  • Selbstentmachtung der Rundfunkaufsicht

    Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD, in der die Vorsitzenden der Rundfunkräte zusammenkommen, hat eine Erklärung zum Entwurf des Medienstaatsvertrags abgegeben, die ein erstaunliches Bild der selbstgewollten Unterwürfigkeit abgibt. Die Rundfunkräte wollen nicht – wie es der Entwurf vorsieht – die Definition von Qualitätsanforderungen selbst übernehmen, sondern ziehen eine »kooperative Aufsicht« vor, bei der die Unternehmensleitungen die Qualitätsanforderungen für ihre Arbeitsweise und Produkte selbst formulieren, wie bisher.

    Hier zu lesen, S. 2:

    https://www.daserste.de/ard/die-ard/GvK-Stellungnahme-im-Konsultationsverfahren-zum-MAeStV-E-100.pdf

    Abgesehen davon, dass die Aufsicht nicht nur die Inhalte, sondern auch ihr Zustandekommen, also z. B. die redaktionellen Organisationsformen und Strukturen der Anstalt generell betreffen muss, ist diese Selbstentmächtigung das genaue Gegenteil dessen, was Beitragszahler von den Rundfunkräten erwarten können.

    Die Begründung, wenn die Gremien die Qualitätsanforderungen von Produktionen, die sie nachher dann auch wieder zu prüfen hätten, selbst in der Hand hätten, sei das eine ex-ante-Kontrolle, die dem Rundfunkrecht bislang fremd ist, verzerrt die Verhältnisse eindeutig. Vermutlich soll hier sogar mit der Vorstellung von Vorzensur gespielt werden – die den Gremien selbstverständlich nicht zusteht. Es geht aber gar nicht um die Einflussnahme auf das Programm, sondern auf die Bedingungen, unter denen es produziert wird und die Standards, die dabei einzuhalten sind. Die Rundfunkräte sollen – so sieht es die vielfach höchstrichterlich bestätigte Rundfunkverfassung vor – die Erfüllung des Gemeinwohlauftrags und somit auch die Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags sichern. Nirgends stand bisher geschrieben, dass das im Rahmen einer passiven und maximal wohlwollend-kritischen Hinnahme jeglicher Vorgaben der Unternehmensleitungen zu geschehen hätte. Es geht schlicht um die Formulierung klarer und vor allem auch prüfbarer Benchmarks für die Tätigkeit von gemeinschaftsfinanzierten Unternehmen und damit auch um die Ermöglichung einer breiten Debatte über deren Leistungen.

    Was für ein unsäglicher und devoter Begriff: »kooperative Aufsicht«. Es ist ein wenig so, als würden Parlamente freiwillig ihre gesetzgeberische Funktion aufgeben und eine Regelung vorschlagen, bei der sie nur noch bereits erfolgte Verordnungen der Regierungen nachträglich wohlwollend abnicken. Kennen wir irgendwoher.

  • Krimiserien anders gesehen

    Der permanente Blutrausch in öffentlich-rechtlichen Fernsehkanälen ist durchaus ein Ärgernis. Morde und deren Aufklärung emotionalisieren, »optimieren« die Reichweite, sind purer Populismus und belegen somit eine Programmstrategie, die absolut nicht dem gesetzlichen Auftrag dieser Sender entspricht.

    Aber man kann diese Videos auch anders sehen. Die amerikanische Autorin Jenny Offill mag europäische Krimiserien:

    Ich finde es unendlich interessant, mir das Innere der Wohnungen und Arbeitsplätze von Menschen in anderen Ländern anzuschauen. Von mir aus könnte man den Teil mit den Morden weglassen und mir stattdessen Menschen zeigen, die frühstücken und Lebensmittel einkaufen, und ich fände das genauso interessant.

    Das ist der Schlüssel für das gelegentliche Vergnügen, das mir die Serie Barnaby bereitet, in der stilvoll eingerichtete englische Landhäuser für mich die Hauptrolle spielen.

    [Zitat aus der FAS 08.08.2021]

  • Es sind nicht einmal Thesen

    Die FAZ bringt einen Text von drei Mitarbeitern der im Juni veröffentlichen Stellungnahme einer interdisziplinären Leopoldina-Arbeitsgruppe »Digitalisierung und Demokratie«. Ein Informatiker, ein Medienwissenschaftler und eine Ethikerin formulieren drei »Thesen« genannte Forderungen, wie mit der Entwicklung globaler Online-Plattformen umgegangen werden sollte.

    Auffällig dabei ist das häufig verwendete »Wir«. Hierbei handelt es sich nicht um die Autoren der Stellungnahme, sondern um die virtuellen Regulatoren einer »plattformisierten« Medienlandschaft, deren Weiterentwicklung nicht dem Markt überlassen werden soll. Kennzeichnend für die Studie und auch den FAZ-Beitrag ist zudem, dass die algorithmische Angebotslogik der Plattformen als »Kuratierung« bezeichnet wird, womit den Plattformbetreibern eine Art redaktioneller Eigenleistung zugesprochen wird und nicht nur eine technische Dienstleistung. In den USA gibt es seit Jahren, auch wieder angefacht durch Trump, die Diskussion über Section 230, eine Bestimmung des Telekommunikationsgesetzes, das den Plattformen bislang Immunität in Bezug auf rechtsverletzende Inhalte gewährt, die auf ihnen veröffentlicht werden. Ein Protecting Americans from Dangerous Algorithms Act soll diese Bestimmung ergänzen und die algorithmische Verstärkung aufhetzender und radikalisierender Inhalte unter Strafe stellen.

    Die deutsche Medienregulierung hat hierfür noch keine expliziten Bestimmungen. Der Medienstaatsvertrag verpflichtet »Medienintermediäre« zur Transparenz im Hinblick auf inhaltliche Auswahlentscheidungen. Bei Urheberrechtsverletzungen auf Plattformen müssen die Betreiber illegales Handeln ihrer Nutzer unterbinden, sind jedoch nicht selbst verantwortlich haftbar für Rechtswidrigkeiten. Die medienwissenschaftlich äußerst fragliche und unzureichend belegte demokratiegefährdende Verstärkung von »Hetzreden« durch Algorithmen von Social Network Sites sowie die aus kommerziellen Gründen eingeschränkte Vielfalt von Informationsquellen (bzw. erwünschten Inhalten), mit denen ihre Nutzer in Kontakt gelangen können, wird seit einigen Jahren von regulierungswütigen Juristen (z. B. Dörr und Schwartmann) angeführt, um ein neues Regulierungsfeld für die Landesmedienanstalten oder weitere Instanzen zu öffnen.

    Die Autoren fordern nichts weniger als die Mitgestaltung der Geschäftsmodelle von Plattformanbietern »auf demokratischer Basis«. Warum Youtube und Instagram nicht gleich verstaatlichen? Ferner sollen neue Formen des Journalismus gefördert werden – von wem und wie?

    »Drittens sollten wir anders als bisher über Fragen der Medienkompetenz nachdenken.« Das ist ebenso wie die beiden vorherigen Punkte keine These. Und alles ist schief an diesem Satz. Wie denken »wir« denn jetzt über Fragen der Medienkompetenz nach? Wer sind »wir« eigentlich (siehe die Vermutung oben: der virtuelle Gesamtregulator)? Wie soll dieses »anders« aussehen? Digitale Medien sind nicht mehr nur »Mittel der Information und Kommunikation« – warum wird nicht auch die überwiegende Nutzungsform erwähnt, nämlich Unterhaltung? –, sondern sammeln nun auch Daten. »Ein breiteres Verständnis von digitaler Medienkompetenz umfasst also nicht nur Kompetenzen im Umgang mit Medien, sondern auch Kenntnisse über ihre algorithmischen Funktionsweisen sowie die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle. Es ist entscheidend, solche Kompetenzen alters- und kontextgerecht von der Kita an über Schule und Studium, in Aus- und Weiterbildung zu vermitteln.« Auf Kitas kommt also wohl die Anforderung zu, neben dem Chinesischunterricht für Vierjährige nun auch noch das Curriculum in SEO zu bewältigen.

    Das Fazit des Beitrags setzt sich kühn über die schlechte digitale Wirklichkeit hinweg und fordert einfach eine andere. Der Plan besteht darin, eine alternative Medienwelt unmittelbar aus dem regulatorischen Normenhimmel abzuleiten: »Wir müssen unser Mediensystem vor dem Hintergrund einer durchdringenden Digitalisierung neu erfinden. Und neu erfinden heißt erst einmal, offen an die Frage heranzugehen, wie ein Mediensystem in einer demokratischen, digitalen Gesellschaft aussehen sollte, um dann im zweiten Schritt die Frage zu stellen, wie man dahin gelangen kann.«

  • Ist die digitale Transformation neoliberal?

    Der WDR-Rundfunkrat (entsandt vom Filmbüro NW und der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm) Robert Krieg hat in den Blättern für deutsche und Internationale Politik zu Plänen des WDR und zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt Stellung genommen. Ihm unterlaufen dabei eine Reihe von Konfusionen, die bei der weiteren Diskussion des Rundfunkauftrags nicht weiterhelfen.

    1. Die Einrichtung und die für alle Haushalte verpflichtende Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf dem Auftrag, der Allgemeinheit Medieninhalte bereitzustellen, deren Art und Inhalt sich nicht an den Gesetzen des Marktes orientiert. Verfassungsrichter haben mehrfach festgelegt, dass schwerpunktmäßig Information, Bildung, Beratung, Kultur und Beiträge zur Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil angemessen sind, produziert werden sollen. Dass diese Medien »Teil der vierten Gewalt« und somit »eine unverzichtbare Säule des demokratischen Rechtsstaats« sein sollen oder sind, ist verfassungsrechtlich nicht formuliert. Die »vierte Gewalt« ist auch nicht einmal rechtsphilosophisches Feuilleton, sondern eine anmaßende Selbstbeschreibung der journalistischen Profession. Sinnvoller und verfassungstreuer ist die von Hans Wagner vorgeschlagene Formel, die Medien seien idealerweise der »Gesprächsanwalt« der Allgemeinheit. Das Konzept der »vierten Gewalt« sprengt das verfassungsrechtliche System der Gewaltenteilung, da für sie keine andere Kontrollinstanz vorgesehen wäre. Bedenklicher an Kriegs Satz ist jedoch, dass allein schon die Institution des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar sein soll – und nicht die Funktion seiner journalistisch-redaktionellen Anteile, sofern sie denn erfüllt wird.

    2. Um die Erfüllung des Auftrags geht es Krieg hauptsächlich. Die mit der Einführung des Privatrundfunks auf das öffentlich-rechtliche System hinübergesickerte Orientierung an der Quote geißelt er mit Recht: »Der ÖRR bildet die gesellschaftlichen Entwicklungen nicht nur in seinen Programmen ab, er ist zugleich ein Teil davon. Der marktliberale Geist, der die westlichen Demokratien heute beherrscht, hat auch vor dem ÖRR nicht Halt gemacht. Beim allgemeinen Bestreben, die Gesetze der Marktwirtschaft auf alle Bereiche des Lebens auszudehnen, ist den Programmverantwortlichen die Quote das Instrument der Wahl zur Durchsetzung dieses Prozesses innerhalb der öffentlich-rechtlichen Medien.« Auch der von ihm zitierten Beobachtung, dass die Orientierung am linearen und am non-linearen Angebot sich tendenziell immer weniger auf Generationen verteilen lässt, ist zuzustimmen. Seine Polemik gegen den angeblichen Plan, linear nur noch leicht konsumierbare Unterhaltungsmusik und Neuigkeiten zu verbreiten und alle »nachhaltigen« Inhalte von vornherein als non-lineare Angebote zu produzieren, geht allerdings ins Leere, da ihr ein wichtiger Maßstab fehlt. Die Erreichbarkeit aller interessierten Mediennutzer ist virtuell im non-linearen Bereich weitaus größer als im linearen – räumlich und zeitlich. Auch die technische Qualität – wichtig bei der Rezeption von E-Musik, Features und Hörspielen – kann im Online-Angebot weitaus besser sein als in den gesendeten Fassungen. Streaming-Anbieter glänzen mit »Lossless«-Qualität, die tatsächlich der einer CD entspricht. Dass lineare Radioprogramme nach der Verlagerung von Kulturprogrammen ins Non-Lineare ausschließlich »Easy Listening« anbieten, ist vielleicht nicht unwahrscheinlich, aber absolut nicht zwingend. Eine Live-Mischung aus moderierter, redaktionell ausgewählter Musik mit regionaler und allgemeiner Information ist aller Voraussicht nach das erfolgversprechendste Residuum des linearen Hörfunks. Mit diesen Komponenten kann er möglicherweise auch längerfristig gegen Streaming-Anbieter bestehen.Dass »Content-Formate«, die vielfältige Interessengruppen berücksichtigen, »nicht mehr die Gesamtgesellschaft erreichen sollen«, kann nicht zutreffen, da die Angebote ja für alle zugänglich sind. Verglichen mit der tatsächlichen Reichweite von linearen Kulturwellen, deren inhaltliche Komponenten jeweils nur kleine Zielgruppen-Segmente erreichen, ist das Reichweiten-Potential von Audiotheken deutlich größer. Ein wenig Ermutigung der Zielgruppen zum Umstieg und zur Erkundung dieser Angebotsformen gehört ebenso zu den Voraussetzungen wie tatsächlich attraktive und gut funktionierende Mediatheken. Das in diesem Zusammenhang von Krieg erwähnte Targeting von Mikro-Zielgruppen ist fehlplatziert, Targeting bezieht sich auf die Ausrichtung von Werbeschaltungen auf Publika, die mit bestimmten Inhalten getriggert werden. Die Kategorisierung und Rubrizierung von Inhalten in Bibliotheken und Mediatheken ist kein Targeting.

    3. Die Berücksichtigung vieler Teilinteressen in einem Online-Angebot kann – da alles für alle nebeneinander zugänglich ist – nicht als Schwenk vom gesellschaftspolitischen zu einem plattformkapitalistischen Denken (Krieg gefällt hier eine Formulierung von Felix Stephan aus der Süddeutschen Zeitung) denunziert werden. Unter Voraussetzung sinnvoll funktionierender und attraktiver Online-Umgebungen gibt es dort sehr viel mehr Möglichkeiten, durch Hinweise und Verknüpfungen Interessenten mit Inhalten zusammenzubringen. Die datenschutzkonforme Sammlung von Nutzer- und Nutzungsdaten zur Unterstützung solcher Hinweise muss dabei zu keinen Einengungen (im Sinne der Verstärkung des Immergleichen) führen, sondern kann für Anbieter und Nutzer bereichernd sein.

    4. Krieg nennt die Gefahr, dass die existierenden und geplanten zentralisierten Newsrooms hierarchisierte Entscheidungen ermöglichen. Dies ist tatsächlich unter anderem durch medienethnographische Studien gut belegt. Weiterhin liegt die Gefahr nahe, dass die in die Newsrooms einfließenden Nutzungsdaten die Produktion von Inhalten nicht vielfaltsfördernd, sondern nur quotenfördernd beeinflussen. Beide Gefahren können nur durch andersartige unternehmensinterne Organisations- und Verantwortungsstrukturen und ihre Kontrolle durch die Aufsichtsgremien eingedämmt oder ausgeschlossen werden. Zentralisierte Bereiche mit einer keineswegs allkompetenten Leitungsperson vertragen sich nicht mit dem Anspruch, unabhängigen Journalismus zu betreiben und auch intern »Pressefreiheit« zu gewährleisten – worin sich öffentlich-rechtliche Anstalten und der privatwirtschaftliche Tendenzbetrieb von Presse und Rundfunk unterscheiden (sollten). Krieg übersieht bei seiner Argumentation seine eigene aufsichtsführende Rolle. Die hierarchische Organisation der Newsrooms wurde von den Gremien durchgewinkt, und die in ihnen angewandten Algorithmen beruhen auf Organisationsentscheidungen, denen Gremien auch widersprechen können.

    5. Die sinnvollen und notwendigen Pläne zur Verlagerung der Angebotsschwerpunkte des Hörfunks in den non-linearen Bereich identifiziert Krieg umstandslos mit Marktradikalismus und sieht schlimme Folgen voraus: »Über kurz oder lang dürfte sich die Bevölkerung fragen, warum sie noch für ein vorgeblich das Allgemeinwohl fördernde Gemeinschaftsprojekt seinen Beitrag zahlen soll, wenn dieses doch längst in Einzelteile parzelliert wurde. Dann wird man doch gleich besser Abonnent einzelner ›Content‹-Kanäle wie bei anderen Streaming-Diensten auch.« Die Angebote des Rundfunks sind seit einigen Jahrzehnten schon parzelliert, und immer schon gab es Stimmen, die sagten: Ich möchte meinen Rundfunkbeitrag nur für arte, 3sat, den Deutschlandfunk und WDR3 zahlen. Die Harmonisierung von Einzelinteressen und virtuellem Gesamtinteresse ist in sinnvoll organisierten Portalen (das muss ich immer wieder betonen, gemeint sind nicht die Media- und Audiotheken in ihrem derzeitigen Zustand) weitaus leichter und umfassender zu realisieren als in den zahlenmäßig und durch ihre Zeitgebundenheit beschränkten linearen Angeboten.

    6. Die keineswegs nur von Krieg beobachtete und beklagte Tendenz zur Boulevardisierung öffentlich-rechtlicher Angebote kann man – wie Krieg – nur mit einem Habermas-Zitat geißeln, wenn man sich der Ironie bewusst ist, dass dieses 1962 entstand, als es in Deutschland ausschließlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk gab. Wenn die Anrufung von Habermas, der die Ersetzung von Realitätsgerechtigkeit durch Konsumreife beklagt und den öffentlichen Gebrauch der Vernunft einfordert, zu etwas taugen kann, dann also zu einer kritischen Reflexion dessen, was Radio und Fernsehen als Mediengattungen überhaupt zur Vernunftbildung beitragen können. Für viele Medienwissenschaftler waren und sind sie primär Unterhaltungsmedien. Die Volkshochschul-Komponenten im deutschen Rundfunk der zwanziger sowie fünfziger bis siebziger Jahre waren immer schwer integrierbare Fremdkörper, für die zeitgemäße Formatierungen gefunden werden mussten. Diese gibt es, sie bewähren sich auch täglich, linear und auf Abruf, worüber ein Blick auf die Programmangebote des Deutschlandradios sofort belehrt. Krieg will das lineare Hörfunkprogramm weiterhin mit der Aufgabe belasten, Bildung zu vermitteln. Bildung ist jedoch als kommunikationsfreie Veranstaltung kaum vorstellbar. Die unidirektionale Verkündigung per Predigt oder Vortrag oder auch per Feature erzeugt bestenfalls Identifikation mit einer angebotenen Position, fördert aber nicht Reflexion und Wissen, die idealerweise im Dialog, auch verbunden mit Einspruch und Gegenrede, entstehen.

    7. Der gesellschaftliche Trend zur Individualisierung wird in den westlichen Industrieländern seit etwa fünfzig Jahren beobachtet. Der Beitrag von Medien daran ist nicht ermittelbar. Gewöhnlich geben sich Beobachter mit der Aussage zufrieden, die Medien »folgten« diesem Trend. Das ist auch plausibel, weil es zumindest bei kommerziellen Medien unwahrscheinlich ist, dass sie funktionierende Geschäftsmodelle ohne Not zerstören, nur weil aufgrund paralleler technischer Entwicklungen die Zersplitterung vorheriger Vollprogramme möglich wird. Die Fragmentierung der Lebensstile, Interessen und Befindlichkeiten drückt sich in der Differenzierung von Publika und deren Ansprache durch Medienangebote auf eine gewisse und sicher immer nur unvollkommene Weise aus. Eine Umkehrung der Fragmentierung ist eine illusionäre Bemühung. Sie taucht als Sehnsucht in vielen medienpolitischen Sonntagsreden auf, auch in den von Krieg zitierten Leitlinien der ARD. Das sinnvoll geordnete Nebeneinander von vielfältigen und von allen erreichbaren Online-Angeboten ist die einzig mögliche Antwort auf den Medienwandel. Sich dem mit rückwärtsgewandten Argumenten entgegenzustemmen ist vergebliche Liebesmüh.

    8. »Der gefährliche Trend zum neoliberalen Gestrigen beim Umbau des WDR-Programms, der den ›Content‹ als bloße Ware begreift, ist nicht unaufhaltsam. Als Aufsichtsorgan haben wir es in der Hand, den ÖRR daran zu hindern.« Sollte Krieg damit meinen, dass der Umbau des Programms mit der Untererfüllung von Bestandteilen des Rundfunkauftrags wie Information, Bildung, Beratung, Kultur verbunden ist oder zu werden droht, sollten er und der WDR-Rundfunkrat tatsächlich massiv einschreiten. Das Abschmettern einer Initiative von Rundfunkräten um Ralf Schnell, Gerhart Baum und Oliver Keymis zeigte allerdings, dass dieses Aufsichtsgremium lieber »Bettvorleger« der Unternehmensleitung bleiben will, wie es René Martens im Altpapier formulierte.